Beiträge
Ablehnung Digitaler Unversehrtheit im Nationalrat
Wir bedauern die deutliche Absage des Nationalrats ein Grundrecht auf Digitale Unversehrtheit in die Bundesverfassung aufzunehmen. Offenbar ist dem Nationalrat nicht bewusst, dass wir uns im Informationszeitalter befinden und unsere Grundrechte deshalb dringend ein Update benötigen, um eine freiheitliche und demokratische Zukunft zu gewährleisten. Insbesondere enttäuscht uns die ablehnende Haltung der FDP, welche sich scheinbar nicht für Freiheitsrechte der Informationsgesellschaft interessiert.
Die FDP hat sich seit längerem von ihren früheren freiheitlichen Idealen verabschiedet. Sie stimmte in den letzten Jahren konsequent jedem Ausbau der Überwachung auf Bundesebene zu. Sie hat verkannt, was liberale Politik im 21. Jahrhundert bedeutet.
Philippe Burger, Präsident Piratenpartei Zürich
Die Bevölkerung des Kantons Genf hatte dieses Jahr die Zeichen der Zeit erkannt und mit einer überwältigender Mehrheit von deutlich über 90% einer Erweiterung des Grundrechtskatalogs um ein Recht auf digitale Integrität in der Kantonsverfassung zugestimmt. Die Piratenpartei Zürich steht mit der kantonalen Initiative für ein Grundrecht auf digitale Integrität in den Startlöchern und setzt sich somit für das Recht auf Digitale Unversehrtheit für die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zürich ein.
Fehlerhafte Ergebnisermittlung Nationalratswahlen 2023
Die Piratenpartei Zürich bedauert die Panne des Bundesamts für Statistik bei der Ergebnisermittlung [1] und die damit einhergehende Verunsicherung in der Bevölkerung bezüglich des Vertrauens in das Wahlergebnis. Im folgenden Statement reagieren wir auf diese Lage mit einer Einordnung und formulieren grundlegende Anforderungen für demokratische Abstimmungs- und Wahlprozesse im Informationszeitalter.
Wir hatten vor den Wahlen vor möglichen Sicherheitsproblemen bei der Ergebnisermittlung gewarnt [2]. In der Antwort der Bundeskanzlei auf unsere Anfrage zur Wahlbeobachtung und zur Sicherheit von elektronischen Systemen wie beispielsweise die elektronische Ergebnisermittlung wurde auf die Zuständigkeit der Kantone verwiesen [3]. Dass nun, neben den Softwareproblemen im Kanton Basel Stadt [4] und im Kanton Solothurn [5], der Bund selbst betroffen ist und ein falsches amtliches Ergebnis veröffentlicht hat, verdeutlicht den dringenden digitalpolitischen Handlungsbedarf.
Zu diesem Zweck haben wir fünf grundlegende Anforderungen für demokratische Abstimmungs- und Wahlprozesse im Informationszeitalter ausgearbeitet:
- Das Zustandekommen des Wahlergebnisses muss für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein.
- Wir fordern, dass ausschliesslich quelloffene Software für die Ermittlung und Auswertung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen eingesetzt werden darf und alle Teilergebnisse in Echtzeit als OGD veröffentlicht werden.
- Zugang zur Wahlbeobachtung der eingesetzten elektronischen Systemen auf allen Ebenen muss auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden und allen Interessierten offenstehen.
- Der Bund soll verbindliche Standards für alle elektronischen Systeme definieren, welche bei den eidgenössischen Wahlen zum Einsatz kommen.
- Um eine manuelle Prüfung des Wahlergebnisses zu ermöglichen, ist stets ein „hand marked paper trail“ erforderlich, also eine Abfolge von handschriftlich markierten Dokumenten, welche eine lückenlose Überprüfbarkeit gewährleistet.
Dass bei den Wahlen Fehler aufgetreten sind, die allgemeine Verunsicherung auslösen was die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Stellen und der von ihnen eingesetzten digitalen Systeme betrifft, demonstriert welche Wichtigkeit der Überprüfbarkeit, Nachzählbarkeit und Beobachtbarkeit von Wahlen zukommt. Dass die diesjährigen Wahlen durchgeführt wurden, ohne dass die digitalen Prozesse von Bürgerinnen und Bürgern beobachtet werden konnten, ist inakzeptabel und im Kern undemokratisch. Diese Praxis einer «Blackbox-Wahl» darf sich nicht wiederholen.
Die Piratenpartei ruft dazu auf, dass wir in der Schweiz eine breite Debatte über diese Fragen führen müssen, die hoffentlich zu einem weitergehenden gesellschaftlichen Bewusstsein zu Potentialen und Risiken digitaler Mittel führt. Ganz wichtig bei dieser sogenannten Technikfolgen-Abschätzung ist, dass es sowohl möglich ist neue digitale Hilfsmittel einzusetzen, als auch sich bewusst gegen den Einsatz von digitalen Werkzeugen zu entscheiden, wenn der Nutzen nicht gegeben ist. Die Fehlallokation von Unmengen an Ressourcen für ein nicht-vertrauenswürdiges und nicht notwendiges E-Voting Projekt, während die Sicherheit anderer Systeme grob vernachlässigt wurde, zeigt die notwendige Kurskorrektur der Digitalstrategie von Bundesbern auf.
Quellen
- https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-98354.html, https://www.bfs.admin.ch/asset/de/29025149
- https://www.republik.ch/2023/10/10/warum-e-voting-zum-stresstest-fuer-die-demokratie-werden-koennte , https://www.suedostschweiz.ch/sendungen/rso-infomagazin/keine-fische-in-der-maira-23-08-23
- Anfrage und Antwort Bundeskanzlei (PDF)
- https://www.srf.ch/news/schweiz/wahlen-2023/wahlen-2023-bern/wahlen-kanton-bern-schlusslicht-bei-auszaehlungen-warum-ist-bern-so-langsam
- https://www.inside-it.ch/solothurn-untersucht-panne-am-wahlsonntag-20231026
Weiterführende Informationen
Ergebnis Nationalratswahlen 2023
Die Piratenpartei hat gestern an der Nationalratswahl im Kanton Zürich respektable 0,43 Prozent Wähleranteil erreicht. Die Piratenpartei Schweiz hat leicht zugelegt, die Piratenpartei Zürich einen minimalen Verlust von 0,03 Prozent gegenüber 2019 gemacht.
Philippe (Pipo) Burger, Präsident der Piratenpartei Zürich und Wahlkampfleiter der Sektion ist aber nicht zufrieden:
Es stehen in näherer Zukunft digitalpolitische Richtungsentscheide auf Bundesebene an. Ich bedauere den Umstand zutiefst, dass wir diese weiterhin nur als ausserparlamentarische Opposition bearbeiten können – das müssen wir in den nächsten Jahren ändern. Ich möchte mich bei allen Piraten für den unglaublichen Einsatz in den letzten drei Monaten bedanken. Diesen Schwung und diese Kraft nehmen wir mit!
In einem schwierigen Umfeld ist es gelungen, den seit 2015 anhaltenden Negativtrend zu durchbrechen und den Wähleranteil zu stabilisieren. Im Kanton Aargau blieb der Wähleranteil stabil und die Berner Sektion verbesserte sich auf 0,8 Prozent. Nach einem intensiven Wahlkampf freuen wir uns über das ermutigende Wahlergebnis, welches uns darin bestärkt weiterzumachen. Wir bedanken uns herzlich für die vielen Stimmen und werden uns weiterhin für die Wahrung der Grundrechte im Informationszeitalter einsetzen.
Für ein Grundrecht auf digitale Integrität: Beginn der Initiative
Heute läuten Vertreterinnen und Vertreter der Piratenpartei Zürich und von zh.digital den Beginn der kantonalen Volksinitiative für ein Grundrecht auf digitale Integrität ein. Die Initiative überträgt die Idee der Grundrechte in den digitalen Raum und verlangt ein Recht auf digitale Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger.
Das Informationszeitalter bringt neue Technologien mit sich, die einerseits Chancen aber auch Risiken für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeuten: Beispielsweise ermöglicht die künstliche Intelligenz neue Überwachungsmethoden wie Chatkontrolle, Gesichtserkennung und Social-Scoring, welche die Menschen in ihrer Freiheit bedrohen. Auch digitale Ausweise, elektronisches Zentralbankengeld und E-Voting schaffen weitere Möglichkeiten zur Überwachung. Neue Geschäftsmodelle basieren darauf die Menschen so präzise zu analysieren, dass Verhaltensvoraussagen über sie getroffen werden können – zum Beispiel welche politische Partei jemand wählen wird. Das Zusammenspiel zwischen Überwachungskapitalismus und Überwachungsstaat stellt die freie Willensbildung vor grosse Probleme. Mit unserer kantonalen Volksinitiative möchten wir Bedingungen für eine menschenfreundliche Digitalisierung schaffen, indem wir Gefahren für die Demokratie minimieren und die Selbstbestimmung der Menschen stärken.
Sobald die Prüfung der Initiative abgeschlossen ist, startet die Unterschriftensammlung.
Der eingereichte Initiativtext im Wortlaut:
«Wir fordern ein Grundrecht auf Wahrung der digitalen Integrität und folgende davon abgeleitete Rechte:
- Ein Recht auf Vergessenwerden
- Ein Recht auf ein offline-Leben
- Ein Recht auf Informationssicherheit
- Ein Recht darauf nicht von einer Maschine beurteilt zu werden
- Ein Recht darauf nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden
- Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen
Begründung
Unser Grundrechtskatalog stammt aus einer Zeit, in welcher die Informationstechnologie hauptsächlich aus Stift, Papier und Druckerpresse bestand. Weil wir im Informationszeitalter leben, ist es notwendig das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit um ein Recht auf digitale Unversehrtheit zu ergänzen.»
Piratenpartei lehnt die Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes ab
Die Piratenpartei Zürich äussert ernsthafte Bedenken gegen die vorgeschlagene Revision des kantonalen Polizeigesetzes und lehnt es in der vorliegenden Form ab. Besonders problematisch sind die Bestimmungen zur technischen Überwachung und der Erstellung von Bewegungsprofilen ohne konkreten Anfangsverdacht. Staatstrojaner lehnen wir aufgrund der Gefahr für die Informationssicherheit strikt ab.
Die Piratenpartei hebt hervor, dass die vorgeschlagene Regelung zur Überwachung von Personen zur Verhinderung und Erkennung von Straftaten schwammig formuliert ist, wer als «beschuldigte Person» gilt. Dieser unklare Gesetzestext könnte zu willkürlichen und verdachtsunabhängigen Überwachungsmassnahmen führen.
Ebenso beunruhigend ist die Möglichkeit, Videoaufzeichnungen des öffentlichen Raums zur Identifizierung von Personen, Fahrzeugen und Kontrollschildern zu nutzen, weil dies einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.
Schliesslich warnt die Piratenpartei vor den Bestimmungen zur automatischen optischen Erfassung und Auswertung von Fahrzeugen und Kontrollschildern. Diese Bestimmungen sind zu vage und könnten die Grundrechte der Bürger verletzen.
Die Privatsphäre und Rechtsstaatlichkeit sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Diese Revision bedroht diese Werte.
Philippe (Pipo) Burger, Präsident der Piratenpartei Zürich
Wir fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, um die Grundrechte angemessen zu berücksichtigen.
Die Piratenpartei Zürich setzt sich weiterhin für den Schutz der Grundrechte und der Privatsphäre ein und fordert die kantonale Regierung auf, die vorgeschlagenen Bestimmungen zu überdenken.